VORSORGEVOLLMACHT

Wir beurkunden Vorsorgevollmachten, sowohl einzeln als auch in Verbindung mit einer Patientenverfügung und Betreuungsverfügungen. Die Vorsorgevollmacht wird nach Ihren individuellen Wünschen gestaltet. Sie beugt der Bestellung eines Betreuers für den Fall vor, dass Sie Ihre Geschäfte nicht (mehr) selbst erledigen können.

Um mit der Vollmacht auch über Immobilien verfügen zu können, muss diese in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form erteilt sein, also mit einem (notariellen) Siegel versehen sein. Nach der Beurkundung wird die Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert, sodass im Notfall schnell darauf zugegriffen werden kann.