GESELLSCHAFTSRECHT

Als Notare beurkunden und betreuen wir ebenfalls Firmengründungen, sowohl von Personen- als auch von Kapitalgesellschaften. Wir erarbeiten mit Ihnen die passende Gesellschaftsform und betreuen Sie während des Gründungsprozesses.

Wir betreuen Sie weiter bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen und bei Verschmelzungen von mehreren Gesellschaften.

Wir planen mit Ihnen die Unternehmensnachfolge und achten auf einen Gleichlauf der gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Regelungen. Besonders zu berücksichtigen sind hier ebenfalls steuerliche Aspekte, um unvorteilhafte Gestaltungen auszuschließen.