FAMILIENRECHT

Auf dem Gebiet des Familienrechts beraten wir Sie zu Eheverträgen, etwa der Vereinbarung von Gütertrennung oder der Modifikation des gesetzlichen Güterstandes.
Wir entwerfen und beurkunden ebenfalls Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wir beraten außerdem zu Adoptionen und beurkunden die entsprechenden
Adoptionsanträge. Eheverträge regeln die ehelichen Verhältnisse, z.B , wenn den Güterstand. In Verbindung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden auch die Folgen einer Scheidung geregelt. Eheverträge bedürfen regelmäßig der notariellen Beurkundung. Wir beraten Sie individuell und ausführlich und beurkunden dann die für Sie optimale Regelung.