ERBRECHT

Im Bereich des Erbrechts beraten wir Sie zu der für Ihre Situation passenden erbrechtlichen Regelung. Sowohl einfache Testamente, als auch gemeinschaftliche
Testamente, sog. Berliner Testamente sowie komplexe Gestaltungen wie etwa sog. „Behindertentestamente“ und Testamente für „Patchworkfamilien“ entwerfen und
beurkunden wir nach Ihren Wünschen. Dabei werden neben den erbrechtlichen auch steuerliche Aspekte berücksichtigt und optimiert.

Ein von dem Notar beurkundetes Testament wird vertraulich registriert und dann amtlich verwahrt. Nach dem Erbfall wird es automatisch durch das Gericht eröffnet. Das notarielle Testament ersetzt zudem regelmäßig einen Erbschein, es erspart den Erben somit Kosten und Behördengänge nach dem Erbfall.

In den Zuständigkeitsbereich der Notare fallen zudem die Beurkundung von Erbscheinsanträgen oder Ausschlagungserklärungen sowie die Vereinbarungen von Miterben zur Teilung des Nachlasses.